Brotkrumen

Die Rohstoffe lassen sich lt. FM-Recht in Einzelfuttermittel und Zusatzstoffe unterteilen:


Einzelfuttermittel

In der Futtermittelverordnung werden ca. 160 zugelassene Einzelfuttermittel aufgeführt.
Lt. Futtermittelverordnung werden diese folgenden Gruppen (Anzahl) zugeordnet:
(FMV; Anlage 1a, Teil B: Nicht zulassungsbedürftige Einzelfuttermittel)

    Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (46)
    Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (33)
    Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (13)
    Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (14)
    Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (7)
    Grünfutter und Raufutter (7)
    Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (4)
    Milcherzeugnisse (7)
    Erzeugnisse von Landtieren (8)
    Fische sowie andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse (4)
    Mineralstoffe (18)
    Verschiedene Einzelfuttermittel (5)

Hinweis:
Der Gebrauch von tierischen Komponenten ist u.a. im Zuge der BSE Diskussion (Fleischmehle) und im Zusammenhang mit Nitrosamineintrag (Fischmehle) in die Kritik geraten.

Auch die sojahaltigen Rohstoffe (Sojabohne, Sojaextraktionsschrot) geraten durch ihre sehr hohen Gehalte an Isoflavonen (Phytoestrogen) - ca. 2000 mg/kg +/- 20% - zunehmend unter Druck.
Mehr Details: LASwiki >> Soja & Phytoestrogene


Zusatzstoffe

Zu den Zusatzstoffen gehören lt. Futtermittelverordnung folgende Kategorien:
(Anhang I der Verordnung Nr. 1831/2003 Anlage1)

1. Kategorie „technologische Zusatzstoffe“
a) Konservierungsmittel
b) Antioxidationsmittel
c) Emulgatoren
d) Stabilisatoren
e) Verdickungsmittel
f) Geliermittel
g) Bindemittel
h) Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden
i) Trennmittel
j) Säureregulatoren
k) Silierzusatzstoffe
l) Vergällungsmittel

2. Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“
a) Farbstoffe
b) Aromastoffe

3. Kategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“
a) Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
b) Verbindungen von Spurenelementen
c) Aminosäuren, deren Salze und Analoge
d) Harnstoff und seine Derivate

4. Kategorie „zootechnische Zusatzstoffe“
a) Verdaulichkeitsförderer
b) Darmflorastabilisatoren
c) Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen
d) sonstige zootechnische Zusatzstoffe


Hinweis:

Versuchsansteller fordern aus Gründen der Reproduzierbarkeit den Einsatz von Zusatzstoffen auf ein Minimum zu beschränken. Deshalb werden in Versuchstierfuttern i.d.R. nur Spurenelemente und Vitamine (3. Kategorie) eingesetzt.

Die Entwicklung im Bereich der Zusatzstoffe zeigt deutlich, dass einige Stoffe unkalkulierbare Risiken aufweisen und zwischenzeitlich verboten wurden. Dies gilt u.a. für Mg-Silikate (E553a) oder Talkum (E553b), die z.T. als Oberflächen Coating für autoklavierbare Produkte eingesetzt werden.

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